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WETTSPIELORDNUNG (FASSUNG 1/2010)

  • Obmann: GALLAUN Wolfgang
  • Obmann Stv.: TRAGUT Hans Peter
  • Schriftführer: RUHRY Andreas
  • Schriftführer Stv.: POPOTNIG Martin
  • Sportlicher Leiter: SUMAK Günter
  • Sportlicher Leiter Stv.1: SCHERZ Adolf jun.
  • Sportlicher Leiter Stv.2: KOSMUS Beate

Wettspielordnung 2010 STPSV

§1 GÜLTIGKEITSBEREICH:

Diese Wettspielordnung gilt für alle Mitglieder des STPSV. Ausnahmen für Wettspiele angeschlossener Vereine (z.B. KKF, Red Kings Club) sind im Einvernehmen mit dem Vorstand des STPSV möglich.

§ 2 SPIELERLAUBNIS:

Um Wettspiele absolvieren zu können, benötigt ein Spieler eine gültige Spielerlaubnis. Die Spielerlaubnis wird vom STPSV erteilt, sofern der Spieler seinen sämtlichen, durch Statuten, Wettspielordnung, Abgabenordnung, Generalversammlungs- oder Vorstandsbeschlüssen geregelten, Pflichten nachgekommt. Der Widerruf der Spielerlaubnis durch den Vorstand des STPSV kann erfolgen, wenn Spieler die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, sie grob verletzen oder sich unehrenhaft oder unsportlich verhalten.

§ 3 ABSOLVIERUNG VON WETTSPIELEN

  1. Ein Wettspiel ist öffentlich, wenn es öffentlich (z.B. Homepage) angekündigt wird und/oder von sportlichen Leitern des STPSV geleitet wird und/oder ein Ergebnis veröffentlicht wird. Die letztgültige Entscheidung, ob es sich bei einer Veranstaltung um ein Wettspiel handelt trifft der Vorstand des STPSV.
  2. Alle Wettspiele müssen von sportlichen Leitern geleitet werden. Veranstalter, der die Ausrichtung eines Wettspiels beabsichtigt, hat dieses Wettspiel mindestens 14 Tage vorher beim STPSV zu beantragen.
  3. Zur Teilnahme an Wettspielen jeder Art sind nur solche Spieler berechtigt, die im Besitz einer gültigen Spielerlizenz (Mitgliedsausweis) sind. Wenn ein oder mehrere gültig ausgestellte Spielerlizenzen zu einem Wettspiel nicht vorgelegt werden können, (auf Verlangen der sportlichen Leitung) so ist es möglich, die Identität des Spielers mittels Lichtbildausweises nachzuweisen. Auf diesen Identitätsnachweis kann verzichtet werden, wenn die Personen den sportlichen Leitern persönlich bekannt sind.
  4. Werden von einem Verein bzw. Veranstalter bei einem Wettspiel andere Turnierleiter als die sportlichen Leiter des STPSV eingesetzt, so ist vom Veranstalter nachzuweisen, dass diese Turnierleiter die erforderliche Qualifikation besitzen. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind vom Schiedsgericht (Sportliche Leiter und Verbandsführung) zu ahnden.

§ 4 SPIELERLIZENZEN

Die Ausstellung von Spielerlizenzen kann nur durch den Verband und seine angeschlossenen Vereine ausgestellt werden. Wird für den Spieler eine Spielerlizenz ausgestellt, so ist der Spieler solange spielberechtigt, solange die Spielerlizenz nicht abgelaufen oder über den Spieler eine Sperre verhängt worden ist. Die Spielerlizenzen sind Eigentum des Verbandes. Jeder Missbrauch bzw. der Versuch des Missbrauches der Spielerlizenz wird bestraft.

§ 5 ALTERSREGELUNG

Um eine Spielerlizenz zu erhalten muss der Spieler welcher diese beantragt, das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 6 DURCHFÜHRUNG UND WERTUNG VON WETTSPIELEN

1. Die Durchführung von Wettspielen erfolgt unter den vom Verband (STPSV) festgelegten Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind:

  • a.) Vorschriften betreffend der Örtlichkeit
  • b.) Vorschriften betreffen der bereitzustellenden Spielausstattung (Tische, Karten, Chips, Dealerbutton sowie Software zur Regelung der Blinds und Wertung des Wettspiels)
  • c.) Vorschriften betreffend der Regelung über den Alkoholkonsum und Raucherlaubnis
  • d.) Vorschriften betreffen der Berichterstattung des Ergebnisses an den Verband
  • e.) Vorschriften betreffend der Überwachung der angeführten Vorschriften

2. Die Wertung der Wettspiele wird durch die an der Spielstätte eingesetzte Software geregelt. Falls diese nicht im Besitz des Veranstalters ist, kann sie beim Verband angefragt und entliehen werden.

§7 ALLGEMEINE VERORDNUNG ÜBER DAS VERHALTEN BEI WETTSPIELEN

  1. Der Turnierleiter ist angehalten im Interesse des Spiels mit Fairness als oberste Priorität zu entscheiden. Allen Entscheidungen der Turnierleitung sind ohne Diskussion Folge zu leisten.
  2. Nur der Dealer kann die Turnierleitung bei strittigen Situationen an den Tisch rufen, auch auf Verlangen eines Spielers, wenn dieser eine Regelunstimmigkeit vermutet.
  3. „Time“ kann von jedem Spieler am Tisch beim Dealer gefordert werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Spieler 1 Minute (60 Sekunden) Zeit eine Entscheidung zu treffen. Trifft der Spieler keine Entscheidung innerhalb dieser Zeitspanne gilt seine Hand als gefoldet.
  4. Die Ausdrucksweise (Sprache) am Tisch muss höflich und frei von Beschimpfungen gewählt werden. Sollte sich ein Spieler durch einen anderen Spieler beleidigt und/oder diskriminiert fühlen, muss er dies dem Dealer mitteilen, welcher dann dir Turnierleitung an den Tisch holt. Die Turnierleitung entscheidet nach den Richtlinien in Punkt 1 und kann gemäß der in §8 genannten Strafen.
  5. Der Alkoholkonsum am Tisch ist von jedem Spieler so zu dosieren, dass ein normaler Spielbetrieb nicht beeinflusst wird. Das bedeutet, dass der Spieler jederzeit ohne größere Verzögerung aktiv am Spiel teilnehmen kann. Sollte es aufgrund eines erhöhten Alkoholkonsums zu einer Spielbeeinträchtigung und/oder unkontrollierten, störenden Äußerungen und Aktionen kommen, ist der Dealer verpflichtet wie in Punkt 4 beschrieben die Turnierleitung umgehend zu verständigen und an den Tisch zu zitieren. Die Turnierleitung entscheidet nach den Richtlinien in Punkt 1 und kann gemäß der in §8 genannten Strafen.
  •  
    • 5.1. Die Überschreitung des Alkoholkonsums, sowie ein dadurch ausgelöster Verstoß gegen Punkt 5 liegt im Ermessen der Turnierleitung.
    • 5.2. Diese Regelung betrifft ebenfalls aus dem Turnier ausgeschiedene Spieler. Diese können bei einem Verstoß, von der Turnierleitung nach den in Punkt 8 genannten Strafen abgestraft werden.
    • 5.3. Sollte ein Spieler wiederholt oder in einer von der Turnierleitung als besonders grob empfundenen Art und Weise gegen diese Paragraphen verstoßen, kann er vor das Schiedsgericht ( Punkt 3) geladen werden, welches dann gemeinsam nach dem in Punkt 8 beschriebenen Strafenkatalog eine Entscheidung trifft.

§8 STRAFENKATALOG

Der Strafenkatalog ist vom Vorstand des STPSV ausgearbeitet und ist von allen Mitgliedern ausnahmslos zu akzeptieren.

8.1. Verbale Verfehlung am Tisch
Bei einer verbalen Verfehlung am Tisch, in Wortwahl und/oder Lautstärke einem Mitspieler, dem Dealer oder der Turnierleitung gegenüber, wird der Spieler verwarnt.

8.1.1. Es gibt 2 Verwarnungen wobei die zweite Verwarnung als eine 10 minütige Zeitstrafe verhängt wird.

8.1.2. Kommt es zu einer weiteren Verfehlung wird der Spieler vom Wettspiel disqualifiziert (seine Chips werden eingezogen) und er scheidet aus der Wertung des Wettspiels aus.

8.2. Tätlicher Angriff
Sollte ein Spieler der noch am Wettspiel teilnimmt oder bereits ausgeschieden ist, eine oder mehrere Personen tätlich angreifen so wird wie folgt verfahren:

8.2.1. Sofortiger Disqualifikation vom Turnier und Verweis von Turnierort.

8.2.2. Bei einem groben Verstoß unter Anwesenheit von mind. 2 Vorstandsmitgliedern, sofortiger Einzug der Spielerlizenz.

8.2.3. Nach dem Vorgehen wie in Punkt 8.2.1. und 8.2.2. kommt es zu einem Verfahren vor dem Schiedsgericht.

8.3. Ungebührliches Verhalten
Als ungebührliches Verhalten (ausgenommen der explizit angeführten Punkte 8.1 und 8.2) gilt:

  •  Werfen von Chips, Dealerbutton und/oder Karten
  •  Obszöne Gesten 8Spielmanipulation durch das zeigen von Händen an Spieler welche noch in der Hand sind)
  •  Obszönes fluchen.

8.3.1. Die in diesem Punkt oben genannten Verfehlungen werden wie in Punkt 8.1. bestraft.


ANHANG

Der Anhang dient zur grundsätzlichen Erklärung der in §6 genannten Vorschriften.

Zu §6 Absatz 1

  • a.) Vorschriften betreffend der Örtlichkeit
    Die Örtlichkeit des Wettspiels muss ausreichende Turniertische zur Verfügung stellen, der allen am Wettspiel teilnehmenden Spielern ausreichenden Platz bietet. Die Beleuchtung muss ausreichend sein, um Spielern mit Sehbehelfen die Möglichkeit zu geben die Handkarten, sowie die Gemeinschaftskarten erkennen zu können. Ebenso muss den Spielern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Getränke abseits der
    Turniertische platzieren zu können.
  • b.) Vorschriften betreffen der bereitzustellenden Spielausstattung (Karten, Chips, Dealerbutton sowie Software zur Regelung der Blinds und Wertung des Wettspiels) Es müssen für alle Spieler ausreichende Chips zur Verfügung gestellt werden. Es muss ein Dealerbutton pro Tisch bereitgestellt werden Die Spielkarten müssen vor Spielbeginn aufgesuited am Tisch liegen und von den Dealern geprüft werden. Es sind ausschließlich neuwertige Decks zu verwenden. Das Austauschen des Decks kann nur vom Dealer beantragt werden. (Somit sind auch ausreichend Ersatzdecks vom Veranstalter bereitgestellt werden) Die Software zur Wertung des Turniers, sowie zur Regelung der Blinds und Antes muss vom Veranstalter bereitgestellt werden.
  • c.) Vorschriften betreffend der Regelung über den Alkoholkonsum und Raucherlaubnis Das Verbot von Alkohol und Nikotin obliegt dem Veranstalter. Die Regelung des Veranstalters ist von allen Spielern einzuhalten und wird von der Turnierleitung überwacht. Verfehlungen werden nach § 8.1. behandelt.
  • d.) Vorschriften betreffen der Berichterstattung des Ergebnisses an den Verband Das Ergebnis muss dem Verband und/oder einem seiner Vorstände spätestens 24 Stunden nach Beendigung des Turniers via E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) mitgeteilt werden. Bei einer Verfehlung dieser Regelung wird der Veranstalter mit einem Bußgeld von € 20 bestraft. Diese Regelung dient der Aktualität der Homepage und ist somit eine Visitenkarte des Verbands.
  • e.) Vorschriften betreffend der Überwachung der angeführten Vorschriften Die Überwachung der angeführten Vorschriften erfolgt durch die Turnierleitung. Die Turnierleitung ist ebenso befugt, die Strafen laut § 8 durchzuführen und auszusprechen.
 

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